Die Überführung eines Verstorbenen innerhalb Europas erfolgt an Deutschland angrenzende Länder fast ausschließlich mit dem Bestattungswagen – kann aber auch per Flugzeug durchgeführt werden.
Mit dem Bestattungswagen wird der Verstorbene meist direkt zum örtlichen Bestattungsunternehmen oder Friedhof überführt. Erfolgt die Überführung per Flugzeug, können alle EU-Hauptstadtflughäfen sowie viele weitere Großstadtflughäfen einzelner Länder mit einem verstorbenen Menschen angeflogen werden. Hierbei sind immer die geltenden Einfuhrbestimmungen des Landes zu beachten, in welchem der Verstorbene endgültig bestattet wird. Es kann erforderlich sein, dass die verstorbene Person einbalsamiert (konserviert) werden muss. Jede Überführung muss in einem Luft- und auslaufsicherem Sarg oder einem ähnlichen Behältnis erfolgen, sofern der Verstorbene nicht eingeäschert (Kremiert) wurde.
Immer muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, welche bestätigt, dass der Verstorbene nicht mit ansteckenden Krankheiten infiziert war, die eine Einfuhr in das Land, in dem der Verstorbene bestattet wird, unmöglich macht. Darüber hinaus werden unter Umständen weitere Dokumente erforderlich, um den Transport mit einem Bestattungswagen auf dem Staatsgebiet außerhalb Deutschlands zu erlauben. Wir beraten Sie bei konsularischen Angelegenheiten und helfen alle erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Unter dem Menüpunkt „Botschaften“ haben wir hilfreiche Informationen zusammengestellt.
Um Informationen und Kontaktdaten zu Ihrer Botschaft oder dem Konsulat zu erhalten, klicken Sie auf den Namen des Landes, in welchem die Beisetzung stattfinden soll.
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