Weltweite Überführungen

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Checkliste im Todesfall

Das benötigen wir vom Verstorben  
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis / Reisepass
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • ggf. Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • ggf. Scheidungsurteil der letzten Ehe
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • ggf. Rentennummer(n)
  • ggf. Versicherungspolicen
  • ggf. Grabkarte
Das benötigen wir von Ihnen  
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis / Reisepass
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • ggf. Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • ggf. Scheidungsurteil der letzten Ehe
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
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Internationale Überführungen

Die Überführung eines Verstorbenen außerhalb Europas erfolgt fast ausschließlich per Flugzeug.

Es ist möglich nahezu alle Hauptstadtflughäfen weltweit, sowie viele weitere Großstadtflughäfen einzelner Länder mit einem verstorbenen Menschen anzufliegen.

Hierbei sind immer die geltenden Einfuhrbestimmungen des Landes zu beachten, in welchem der Verstorbene endgültig bestattet wird. In vielen Ländern ist es erforderlich, dass die verstorbene Person einbalsamiert (Konserviert) wird. Jede Überführung muss in einem Luft- und auslaufsicherem Sarg oder einem ähnlichen Behältnis erfolgen, sofern der Verstorbene nicht Eingeäschert (Kremiert) wurde. Immer muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, welche bestätigt, dass der Verstorbene nicht mit ansteckenden Krankheiten infiziert war, die eine Einfuhr in das Land, in dem der Verstorbene bestattet wird, unmöglich macht.

Wir beraten Sie bei konsularischen Angelegenheiten und helfen alle erforderlichen Dokumente zu beschaffen.

Unter dem Menüpunkt „Botschaften“ haben wir hilfreiche Informationen zusammengestellt. Um Informationen und Kontaktdaten zu Ihrer Botschaft oder dem Konsulat zu erhalten, klicken Sie auf den Namen des Landes, in welchem die Beisetzung stattfinden soll.

Sollte sich das betreffende Land nicht in der Liste befinden – kontaktieren Sie uns gern.

Bei der Überführung per Flugzeug empfehlen wir unbedingt auf das Gesamtgewicht zu achten, da die meisten Fluggesellschaften die Flugkosten nach zu befördernden Kilogramm berechnen. Hier besteht eine große Einsparmöglichkeit durch die Auswahl des Sarges. Hochwertige und damit kostenintensive Särge haben in der Regel ein hohes Eigengewicht. Die Wahl eines schlichten Sarges kann durch deutlich geringeres Eigengewicht unter Umständen hohe Flugkosten sparen. Mit den eingesparten Kosten kann dann ein landestypischer Sarg am Ort der Beerdigung erworben werden.

Überführungen in der EU / Deutschland

Die Überführung eines Verstorbenen innerhalb Europas erfolgt an Deutschland angrenzende Länder fast ausschließlich mit dem Bestattungswagen – kann aber auch per Flugzeug durchgeführt werden.

Mit dem Bestattungswagen wird der Verstorbene meist direkt zum örtlichen Bestattungsunternehmen oder Friedhof überführt. Erfolgt die Überführung per Flugzeug, können alle EU-Hauptstadtflughäfen sowie viele weitere Großstadtflughäfen einzelner Länder mit einem verstorbenen Menschen angeflogen werden. 

Hierbei sind immer die geltenden Einfuhrbestimmungen des Landes zu beachten, in welchem der Verstorbene endgültig bestattet wird. Es kann erforderlich sein, dass die verstorbene Person einbalsamiert (konserviert) werden muss. Jede Überführung muss in einem Luft- und auslaufsicherem Sarg oder einem ähnlichen Behältnis erfolgen, sofern der Verstorbene nicht eingeäschert (Kremiert) wurde.

Immer muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, welche bestätigt, dass der Verstorbene nicht mit ansteckenden Krankheiten infiziert war, die eine Einfuhr in das Land, in dem der Verstorbene bestattet wird, unmöglich macht. Darüber hinaus werden unter Umständen weitere Dokumente erforderlich, um den Transport mit einem Bestattungswagen auf dem Staatsgebiet außerhalb Deutschlands zu erlauben. 

Wir beraten Sie bei konsularischen Angelegenheiten und helfen alle erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Unter dem Menüpunkt „Botschaften“ haben wir hilfreiche Informationen zusammengestellt. Um Informationen und Kontaktdaten zu Ihrer Botschaft oder dem Konsulat zu erhalten, klicken Sie auf den Namen des Landes, in welchem die Beisetzung stattfinden soll.

Sollte sich das betreffende Land nicht in der Liste befinden – kontaktieren Sie uns gern.

Trauerfeier in Deutschland

Vielfach ist es Familienangehörigen oder Freunden aus persönlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich, in das Land zu reisen, in dem die Beerdigung stattfinden wird.

In einem solchen Fall bieten wir die Möglichkeit, eine Trauerfeier in Deutschland durchzuführen. Diese kann auf einem Friedhof, in einer Kirche oder auch in einem geeigneten häuslichen Raum stattfinden.

Als Bestattungsunternehmen organisieren wir gern für Sie die gesamte Trauerfeier oder ermöglichen Ihnen auch, dass Sie die Trauerfeier oder Abschiednahme ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen selbst gestalten können. Hierzu bereiten wir den Verstorbenen würdevoll vor und betten ihn in einen Sarg. Wir vereinbaren mit Ihnen Ort und die Zeit, an dem wir den Verstorbenen zu Ihnen bringen.

Hier können Sie bis zu 24 Stunden ganz nach Ihren persönlichen Wünschen eine Abschiedsfeier ausrichten. Nach Beendigung der Feierlichkeit überführen wir den Verstorbenen wieder in unsere Räume und organisieren alle weiteren erforderlich Angelegenheiten.

Sprechen Sie uns zu den einzelnen Möglichkeiten für einen individuellen Abschied gern an.

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